Ablauf
So beginnt und verläuft die Zusammenarbeit
Der Ablauf orientiert sich an Betriebsgröße, Branche und den bereits vorliegenden Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.
Phasen
Von der Anfrage zur laufenden Betreuung
Erstgespräch
Kontaktaufnahme und Aufnahme des Bedarfs: Branche, Beschäftigtenzahl, bestehende Gefährdungen und offene Fragen zum Arbeitsschutz.
Analyse
Abgleich der Tätigkeiten mit ArbMedVV, ASiG und DGUV Vorschrift 2 zur Einordnung von Vorsorgearten und Betreuungsumfang.
Angebot und Vereinbarung
Individuelles Angebot mit klar definiertem Leistungsumfang, Ansprechpartner und Betreuungsvertrag.
Terminplanung
Planung der Termine wahlweise vor Ort im Betrieb oder in den Praxisräumen, abgestimmt auf den betrieblichen Ablauf.
Dokumentation und Auswertung
Nachvollziehbare Dokumentation aller Leistungen als Grundlage für die weitere Präventionsarbeit.
ArbMedVV im Vergleich
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge im Überblick
Die drei Vorsorgearten unterscheiden sich in Anlass, Verbindlichkeit und typischen Beispielen aus der betrieblichen Praxis.
| Vorsorgeart | Anlass | Teilnahme | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | Gesetzlich definierte Gefährdung nach Anhang ArbMedVV | Voraussetzung für Aufnahme oder Fortführung der Tätigkeit | Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen |
| Angebotsvorsorge | Geringere, aber definierte Gefährdung | Freiwillige Teilnahme nach Angebot des Arbeitgebers | Bildschirmarbeitsplätze, Lärmbereiche unterhalb der Pflichtschwelle |
| Wunschvorsorge | Möglicher gesundheitlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit | Auf Wunsch der beschäftigten Person | Belastende Körperhaltungen, psychische Belastungsfaktoren |
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die zentralen Rechtsgrundlagen und Regelwerke der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Überblick – jeweils zum Nachlesen bei den zuständigen Stellen.
- ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- ASiG – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- AMR – Arbeitsmedizinische Regeln (BAuA)
- FeV – Fahrerlaubnis-Verordnung
- SGB V – Sozialgesetzbuch (Fünftes Buch)
Erstgespräch vereinbaren
Im ersten Schritt klären wir Bedarf, Betreuungsumfang und die passenden Vorsorgeanlässe für Ihren Betrieb.