Betriebliche Zusammenarbeit

Arbeitsmedizin für Unternehmen

Unternehmen erhalten eine strukturierte arbeitsmedizinische Betreuung, die sich an Betriebsgröße, Branche und den gesetzlichen Anforderungen aus ASiG und ArbMedVV orientiert.

Passend zur Branche

Typische arbeitsmedizinische Themen nach Branche

Industrie und Produktion

Gefahrstoffexposition, Lärm und körperliche Belastung stehen häufig im Vordergrund der Vorsorgeplanung.

Handwerk

Wechselnde Einsatzorte und Tätigkeiten erfordern flexible Untersuchungs- und Beratungsangebote.

Logistik und Fahrdienst

Eignungsuntersuchungen und Vorsorge bei Lärm- oder Vibrationsbelastung stehen im Mittelpunkt.

Gesundheitswesen und Pflege

Biologische Arbeitsstoffe und Impfprävention prägen die arbeitsmedizinische Betreuung.

Büro und Verwaltung

Bildschirmarbeitsplätze und psychische Belastungsfaktoren stehen im Fokus der Angebotsvorsorge.

Öffentliche Einrichtungen

Regelbetreuung nach ASiG mit Schwerpunkt auf strukturierter Präventionsarbeit.

Leistungen im Detail

Bausteine der betrieblichen Betreuung

Die Bausteine werden je nach Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung kombiniert.

Betreuungskosten

Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 berechnen

Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung richten sich nach Branche und Betreuungsgruppe. Berechnen Sie eine erste Orientierung für Ihren Betrieb.

Beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen gemäß DGUV Vorschrift 2 als 0,5 Vollbeschäftigteneinheiten.

Anteil Arbeitsmedizin: 20 %Mindestanteil Arbeitsmedizin 20 % · Mindestanteil Fachkraft für Arbeitssicherheit 20 %

Wählen Sie Ihre Branche, um die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 zu berechnen.

Was ist in der Grundbetreuung enthalten?

Die Grundbetreuung umfasst nach DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) unter anderem:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Unterstützung bei Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung
  • Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen
  • Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Beratung des Arbeitgebers und Dokumentation

Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 2

Betreuungsangebot für Ihren Betrieb

Nennen Sie uns Branche, Beschäftigtenzahl und bestehende Arbeitsschutzstrukturen – wir erstellen ein passendes Betreuungskonzept.