Leistung im Detail

Begehungen und AsA

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze sowie Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (AsA) nach § 11 ASiG.

Rechtliche Grundlage

Begehungen dienen der unmittelbaren Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor Ort und ergänzen die schriftliche Gefährdungsbeurteilung um praktische Beobachtungen.

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist nach § 11 ASiG ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, in dem Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitgebervertretung und Betriebs- oder Personalrat zusammenwirken.

Die AsA-Sitzungen finden mindestens vierteljährlich statt und dienen der strukturierten Abstimmung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Relevant für

  • Produktionsbetriebe
  • Werkstätten und Handwerksbetriebe
  • Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
  • Unternehmen mit Arbeitsschutzausschuss

Ablauf

Ablauf: Begehungen und AsA

Terminplanung

Abstimmung der Begehungstermine und AsA-Sitzungen mit dem Betrieb.

Vor-Ort-Begehung

Beurteilung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im betrieblichen Kontext.

AsA-Teilnahme

Fachliche Mitwirkung in der Arbeitsschutzausschuss-Sitzung.

Protokoll und Maßnahmen

Festhalten der Ergebnisse und Ableitung konkreter Handlungsschritte.

Häufige Fragen

Fragen zu Begehungen und AsA

Nach § 11 ASiG muss der Arbeitsschutzausschuss mindestens einmal pro Quartal zusammentreten.

Begehungen und AsA für Ihren Betrieb planen

Wir stimmen Umfang, Termine und Dokumentation auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.