Leistung im Detail
Begehungen und AsA
Regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze sowie Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (AsA) nach § 11 ASiG.
Rechtliche Grundlage
Begehungen dienen der unmittelbaren Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor Ort und ergänzen die schriftliche Gefährdungsbeurteilung um praktische Beobachtungen.
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist nach § 11 ASiG ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, in dem Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitgebervertretung und Betriebs- oder Personalrat zusammenwirken.
Die AsA-Sitzungen finden mindestens vierteljährlich statt und dienen der strukturierten Abstimmung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Relevant für
- Produktionsbetriebe
- Werkstätten und Handwerksbetriebe
- Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
- Unternehmen mit Arbeitsschutzausschuss
Ablauf
Ablauf: Begehungen und AsA
Terminplanung
Abstimmung der Begehungstermine und AsA-Sitzungen mit dem Betrieb.
Vor-Ort-Begehung
Beurteilung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im betrieblichen Kontext.
AsA-Teilnahme
Fachliche Mitwirkung in der Arbeitsschutzausschuss-Sitzung.
Protokoll und Maßnahmen
Festhalten der Ergebnisse und Ableitung konkreter Handlungsschritte.
Häufige Fragen
Fragen zu Begehungen und AsA
Nach § 11 ASiG muss der Arbeitsschutzausschuss mindestens einmal pro Quartal zusammentreten.
Weitere Leistungen
Angrenzende Themen
- ArbMedVV VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- EignungsuntersuchungenArbeitsplatzbezogene Eignungsbeurteilung im Auftrag des Unternehmens.
- Betriebsärztliche BetreuungRegelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe jeder Größe.
Begehungen und AsA für Ihren Betrieb planen
Wir stimmen Umfang, Termine und Dokumentation auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.