Leistung im Detail
Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2.
Rechtliche Grundlage
Nach dem ASiG sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu bestellen, die den Betrieb in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen.
Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Betriebsgröße, der Betreuungsgruppe gemäß DGUV Vorschrift 2 sowie den betrieblichen Gefährdungen.
Die Betreuung umfasst sowohl die Grundbetreuung als auch anlassbezogene betriebsspezifische Betreuung, etwa bei neuen Arbeitsverfahren oder veränderten Gefährdungslagen.
Relevant für
- Kleine, mittlere und große Unternehmen
- Handwerksbetriebe
- Produktions- und Logistikunternehmen
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Öffentliche und private Verwaltungen
Ablauf
Ablauf: Betriebsärztliche Betreuung
Betreuungsanalyse
Ermittlung von Betreuungsgruppe und erforderlichem Betreuungsumfang.
Jahresplanung
Abstimmung der jährlichen Einsatzzeiten und Schwerpunktthemen.
Laufende Betreuung
Beratung zu Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeplanung.
Dokumentation
Nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Betreuungsleistungen.
Häufige Fragen
Fragen zu Betriebsärztliche Betreuung
Die Bestellpflicht nach ASiG gilt grundsätzlich unabhängig von der Betriebsgröße. Der Umfang der Betreuung unterscheidet sich jedoch nach der Größe und Betreuungsgruppe des Betriebs.
Weitere Leistungen
Angrenzende Themen
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Wir stimmen Umfang, Termine und Dokumentation auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.