Leistung im Detail

Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2.

Nach dem ASiG sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu bestellen, die den Betrieb in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen.

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Betriebsgröße, der Betreuungsgruppe gemäß DGUV Vorschrift 2 sowie den betrieblichen Gefährdungen.

Die Betreuung umfasst sowohl die Grundbetreuung als auch anlassbezogene betriebsspezifische Betreuung, etwa bei neuen Arbeitsverfahren oder veränderten Gefährdungslagen.

Relevant für

  • Kleine, mittlere und große Unternehmen
  • Handwerksbetriebe
  • Produktions- und Logistikunternehmen
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Öffentliche und private Verwaltungen

Ablauf

Ablauf: Betriebsärztliche Betreuung

Betreuungsanalyse

Ermittlung von Betreuungsgruppe und erforderlichem Betreuungsumfang.

Jahresplanung

Abstimmung der jährlichen Einsatzzeiten und Schwerpunktthemen.

Laufende Betreuung

Beratung zu Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeplanung.

Dokumentation

Nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Betreuungsleistungen.

Häufige Fragen

Fragen zu Betriebsärztliche Betreuung

Die Bestellpflicht nach ASiG gilt grundsätzlich unabhängig von der Betriebsgröße. Der Umfang der Betreuung unterscheidet sich jedoch nach der Größe und Betreuungsgruppe des Betriebs.

Betriebsärztliche Betreuung für Ihren Betrieb planen

Wir stimmen Umfang, Termine und Dokumentation auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.