Leistung im Detail
Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen prüfen, ob gesundheitliche Voraussetzungen für eine konkrete Tätigkeit vorliegen, etwa im Fahrdienst, bei Steigarbeiten oder im Rettungsdienst.
Rechtliche Grundlage
Eignungsuntersuchungen sind von arbeitsmedizinischer Vorsorge zu unterscheiden. Sie erfolgen im Auftrag des Arbeitgebers und dienen der Beurteilung, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllt.
Rechtsgrundlage ist regelmäßig der Arbeitsvertrag in Verbindung mit branchenspezifischen Vorgaben, etwa im Fahrpersonalrecht, bei Steig- und Kletterarbeiten oder in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Das Ergebnis einer Eignungsuntersuchung ist ein feststellendes Urteil zur gesundheitlichen Eignung. Es wird dem Arbeitgeber im vereinbarten Umfang mitgeteilt, ohne einzelne Befunde offenzulegen.
Relevant für
- Fahrpersonal und Berufskraftfahrer
- Steig- und Kletterarbeiten
- Rettungsdienst und Feuerwehr
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für Dritte
Ablauf
Ablauf: Eignungsuntersuchungen
Auftragsklärung
Festlegung von Tätigkeit, Anforderungsprofil und Untersuchungsumfang gemeinsam mit dem Unternehmen.
Untersuchung
Durchführung der vereinbarten Untersuchungsinhalte entsprechend Anforderungsprofil.
Beurteilung
Feststellung der gesundheitlichen Eignung, bedingten Eignung oder Nichteignung.
Mitteilung
Rückmeldung des Ergebnisses an den Auftraggeber im vereinbarten Umfang.
Häufige Fragen
Fragen zu Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen beurteilen die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit im Auftrag des Arbeitgebers. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV dient dem individuellen Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Weitere Leistungen
Angrenzende Themen
- ArbMedVV VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- Betriebsärztliche BetreuungRegelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe jeder Größe.
- Begehungen und AsAArbeitsplatzbegehungen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen.
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