Leistung im Detail

Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen prüfen, ob gesundheitliche Voraussetzungen für eine konkrete Tätigkeit vorliegen, etwa im Fahrdienst, bei Steigarbeiten oder im Rettungsdienst.

Rechtliche Grundlage

Eignungsuntersuchungen sind von arbeitsmedizinischer Vorsorge zu unterscheiden. Sie erfolgen im Auftrag des Arbeitgebers und dienen der Beurteilung, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllt.

Rechtsgrundlage ist regelmäßig der Arbeitsvertrag in Verbindung mit branchenspezifischen Vorgaben, etwa im Fahrpersonalrecht, bei Steig- und Kletterarbeiten oder in sicherheitsrelevanten Bereichen.

Das Ergebnis einer Eignungsuntersuchung ist ein feststellendes Urteil zur gesundheitlichen Eignung. Es wird dem Arbeitgeber im vereinbarten Umfang mitgeteilt, ohne einzelne Befunde offenzulegen.

Relevant für

  • Fahrpersonal und Berufskraftfahrer
  • Steig- und Kletterarbeiten
  • Rettungsdienst und Feuerwehr
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für Dritte

Ablauf

Ablauf: Eignungsuntersuchungen

Auftragsklärung

Festlegung von Tätigkeit, Anforderungsprofil und Untersuchungsumfang gemeinsam mit dem Unternehmen.

Untersuchung

Durchführung der vereinbarten Untersuchungsinhalte entsprechend Anforderungsprofil.

Beurteilung

Feststellung der gesundheitlichen Eignung, bedingten Eignung oder Nichteignung.

Mitteilung

Rückmeldung des Ergebnisses an den Auftraggeber im vereinbarten Umfang.

Häufige Fragen

Fragen zu Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen beurteilen die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit im Auftrag des Arbeitgebers. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV dient dem individuellen Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

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