Leistung im Detail
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Fachliche Begleitung von BGM-Prozessen mit arbeitsmedizinischem Schwerpunkt, ergänzend zu bestehenden Arbeitsschutzstrukturen.
Rechtliche Grundlage
Betriebliches Gesundheitsmanagement bündelt Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.
Die arbeitsmedizinische Einbindung liefert dabei fundierte Daten aus Vorsorge und Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen.
Die Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit der Unternehmensleitung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und, sofern vorhanden, dem Betriebs- oder Personalrat.
Relevant für
- Unternehmen mit bestehendem Arbeitsschutzausschuss
- Betriebe mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung
- Organisationen mit Interesse an struktureller Gesundheitsförderung
Ablauf
Ablauf: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Bestandsaufnahme
Auswertung vorhandener Vorsorge- und Gefährdungsdaten als Ausgangsbasis.
Handlungsfelder
Ableitung arbeitsmedizinisch relevanter Schwerpunkte gemeinsam mit dem Betrieb.
Begleitung
Fachliche Begleitung der Umsetzung ausgewählter Maßnahmen.
Wirksamkeitsprüfung
Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen anhand arbeitsmedizinischer Kennzahlen.
Häufige Fragen
Fragen zu Betriebliches Gesundheitsmanagement
Nein. Betriebliches Gesundheitsmanagement ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge, ersetzt sie jedoch nicht.
Weitere Leistungen
Angrenzende Themen
- ArbMedVV VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- EignungsuntersuchungenArbeitsplatzbezogene Eignungsbeurteilung im Auftrag des Unternehmens.
- Betriebsärztliche BetreuungRegelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe jeder Größe.
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