Leistung im Detail
FeV-Fahreignungsuntersuchung
Untersuchung zur Fahreignung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), etwa für Fahrerlaubnisklassen im gewerblichen Personenverkehr.
Rechtliche Grundlage
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen, etwa im Taxi- und Busverkehr, verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Die Untersuchung orientiert sich an den Anlagen der FeV und kann je nach Fragestellung ärztliche und psychologische Untersuchungsanteile umfassen.
Das Ergebnis wird in der vorgesehenen Form gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Auftraggeber bestätigt.
Relevant für
- Taxi- und Mietwagenfahrten
- Fahrgastbeförderung im Busverkehr
- Fahrerlaubnisklassen mit besonderen Anforderungen
Ablauf
Ablauf: FeV-Fahreignungsuntersuchung
Anlassklärung
Feststellung der einschlägigen FeV-Anlage für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse.
Untersuchung
Durchführung der erforderlichen Untersuchungsinhalte entsprechend der Fragestellung.
Beurteilung
Ärztliche Einschätzung der Fahreignung auf Basis der Untersuchungsergebnisse.
Bestätigung
Ausstellung der vorgesehenen Bescheinigung für Behörde oder Auftraggeber.
Häufige Fragen
Fragen zu FeV-Fahreignungsuntersuchung
Ja. Für die Fahrgastbeförderung mit Taxi oder Bus sieht die FeV besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung vor.
Weitere Leistungen
Angrenzende Themen
- ArbMedVV VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- EignungsuntersuchungenArbeitsplatzbezogene Eignungsbeurteilung im Auftrag des Unternehmens.
- Betriebsärztliche BetreuungRegelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe jeder Größe.
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