Leistung im Detail

FeV-Fahreignungsuntersuchung

Untersuchung zur Fahreignung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), etwa für Fahrerlaubnisklassen im gewerblichen Personenverkehr.

Rechtliche Grundlage

Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen, etwa im Taxi- und Busverkehr, verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Die Untersuchung orientiert sich an den Anlagen der FeV und kann je nach Fragestellung ärztliche und psychologische Untersuchungsanteile umfassen.

Das Ergebnis wird in der vorgesehenen Form gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Auftraggeber bestätigt.

Relevant für

  • Taxi- und Mietwagenfahrten
  • Fahrgastbeförderung im Busverkehr
  • Fahrerlaubnisklassen mit besonderen Anforderungen

Ablauf

Ablauf: FeV-Fahreignungsuntersuchung

Anlassklärung

Feststellung der einschlägigen FeV-Anlage für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse.

Untersuchung

Durchführung der erforderlichen Untersuchungsinhalte entsprechend der Fragestellung.

Beurteilung

Ärztliche Einschätzung der Fahreignung auf Basis der Untersuchungsergebnisse.

Bestätigung

Ausstellung der vorgesehenen Bescheinigung für Behörde oder Auftraggeber.

Häufige Fragen

Fragen zu FeV-Fahreignungsuntersuchung

Ja. Für die Fahrgastbeförderung mit Taxi oder Bus sieht die FeV besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung vor.

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