Leistung im Detail

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie legt fest, welche Gefährdungen an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Arbeitsmedizinische Fachkunde unterstützt insbesondere bei physischen, chemischen, biologischen und psychischen Belastungsfaktoren sowie bei der Ableitung von Vorsorgeanlässen nach ArbMedVV.

Die Beurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen fortzuschreiben.

Relevant für

  • Neu eingerichtete Arbeitsplätze
  • Veränderte Arbeitsverfahren
  • Tätigkeiten mit physischer Belastung
  • Tätigkeiten mit psychischer Belastung

Ablauf

Ablauf: Gefährdungsbeurteilung

Bestandsaufnahme

Erfassung der Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung.

Gefährdungsanalyse

Arbeitsmedizinische Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren.

Maßnahmenableitung

Empfehlung geeigneter Schutz- und Vorsorgemaßnahmen.

Dokumentation

Nachvollziehbare Dokumentation nach § 6 ArbSchG.

Häufige Fragen

Fragen zu Gefährdungsbeurteilung

Eine feste Frist gibt das Gesetz nicht vor. Die Beurteilung ist bei relevanten Veränderungen der Arbeitsbedingungen sowie in angemessenen Abständen zu überprüfen.

Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb planen

Wir stimmen Umfang, Termine und Dokumentation auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.