Leistung im Detail
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsmedizinische Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Rechtliche Grundlage
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie legt fest, welche Gefährdungen an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Arbeitsmedizinische Fachkunde unterstützt insbesondere bei physischen, chemischen, biologischen und psychischen Belastungsfaktoren sowie bei der Ableitung von Vorsorgeanlässen nach ArbMedVV.
Die Beurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen fortzuschreiben.
Relevant für
- Neu eingerichtete Arbeitsplätze
- Veränderte Arbeitsverfahren
- Tätigkeiten mit physischer Belastung
- Tätigkeiten mit psychischer Belastung
Ablauf
Ablauf: Gefährdungsbeurteilung
Bestandsaufnahme
Erfassung der Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung.
Gefährdungsanalyse
Arbeitsmedizinische Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren.
Maßnahmenableitung
Empfehlung geeigneter Schutz- und Vorsorgemaßnahmen.
Dokumentation
Nachvollziehbare Dokumentation nach § 6 ArbSchG.
Häufige Fragen
Fragen zu Gefährdungsbeurteilung
Eine feste Frist gibt das Gesetz nicht vor. Die Beurteilung ist bei relevanten Veränderungen der Arbeitsbedingungen sowie in angemessenen Abständen zu überprüfen.
Weitere Leistungen
Angrenzende Themen
- ArbMedVV VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- EignungsuntersuchungenArbeitsplatzbezogene Eignungsbeurteilung im Auftrag des Unternehmens.
- Betriebsärztliche BetreuungRegelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe jeder Größe.
Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb planen
Wir stimmen Umfang, Termine und Dokumentation auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.