Leistung im Detail
Impfprävention
Betriebliche Impfprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko.
Rechtliche Grundlage
Bei bestimmten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist die Impfprävention fester Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, etwa im Gesundheitswesen, in der Pflege oder bei Auslandstätigkeiten.
Grundlage bilden unter anderem AMR 6.5 für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sowie AMR 6.6 für tätigkeitsbedingte Auslandsaufenthalte mit Infektionsgefährdung.
Die Impfberatung erfolgt individuell auf Basis der Tätigkeit, der Gefährdungsbeurteilung und des Impfstatus der beschäftigten Person.
Relevant für
- Gesundheitswesen und Pflege
- Labore mit biologischen Arbeitsstoffen
- Tätigkeiten mit Auslandsaufenthalten
- Rettungsdienst
Ablauf
Ablauf: Impfprävention
Statuserhebung
Prüfung des vorhandenen Impfschutzes im Rahmen der Vorsorge.
Beratung
Aufklärung zu Nutzen, Ablauf und Freiwilligkeit der jeweiligen Impfung.
Durchführung
Impfung nach individueller Aufklärung und Einwilligung.
Dokumentation
Eintrag im Impfausweis und interne arbeitsmedizinische Dokumentation.
Häufige Fragen
Fragen zu Impfprävention
Nein. Impfungen erfolgen stets freiwillig und nach individueller ärztlicher Aufklärung, unabhängig von der Vorsorgeart.
Weitere Leistungen
Angrenzende Themen
- ArbMedVV VorsorgePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- EignungsuntersuchungenArbeitsplatzbezogene Eignungsbeurteilung im Auftrag des Unternehmens.
- Betriebsärztliche BetreuungRegelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe jeder Größe.
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Wir stimmen Umfang, Termine und Dokumentation auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.